Seit 2013 engagiert sich die AWO Schwäbisch Hall an vielen Schulen des Landkreises in der Schulbegleitung.

Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer

• diagnostizierten
• drohenden oder
• bestehenden seelischen Behinderung

individuelle Unterstützung benötigen, um die Herausforderungen des Schulalltags meistern zu können.

Hierbei wird die Hilfe individuell auf den Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes/des Jugendlichen abgestimmt und regelmäßig überprüft, damit die Teilhabe am Unterricht gewährleitet ist.

Schulbegleitung
• ist ein kostenfreies Angebot,
• ist an allen Schularten möglich ist.
• wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Jugendamt bewilligt.


Weitere Informationen können sie gerne unserem Flyer entnehmen.

Flyer

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Information

Als seelisch behindert gelten Menschen mit einer Form von Autismus-Spektrum-Störung nach ICD 10.
Schulbegleitung bietet zudem Kindern und Jugendlichen Unterstützung, die nicht von Autismus-Spektrum-Störung betroffen sind, jedoch zum Personenkreis des § 35a SGB VIII gehören.
(z.B. stark traumatisierte junge Menschen, junge Menschen mit ADHS, Bindungsstörung, Tourett –Syndrom, etc.)

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