Das Handlungsfeld der Mobilen Jugendarbeit basiert auf den Bestimmungen des SGB VIII §13 (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit §11 SGB VIII (Jugendarbeit). Hierbei geht es darum jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Diese sollen dazu dienen ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration zu fördern. (§13 SGB VIII)
Die Zielgruppe der Mobilen Jugendarbeit sind junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, welche die Straße als einen zentralen Sozialisations- und Lebensort sehen, die sozial und gesellschaftlich ausgegrenzt sind, die von der Gesellschaft als bedrohlich gesehen werden oder von anderen sozialen Angeboten ungenügend oder nicht erreicht werden.
Ziel der Mobilen Jugendarbeit ist es junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, Formen sozialer Benachteiligungen und Stigmatisierungen abzubauen, die strukturellen Lebens- und Rahmenbedingungen der jungen Menschen zu verbessern sowie den Jugendlichen Formen der Beteiligung, Selbstorganisation und Verantwortungsübernahme zu ermöglichen. Dabei wird das Handeln des sozialpädagogischen MitarbeiterInnen stets durch die Arbeitsprinzipien der Akzeptanz, der Freiwilligkeit, der Parteilichkeit, der Anonymität und der Transparenz bestimmt.
Die Mobile Jugendarbeit beinhaltet vier zentrale Handlungsfelder: Die aufsuchende Arbeit (Street Work), Cliquen- und Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit. Die vier Handlungsansätze ergänzen sich dabei gegenseitig sinnvoll und werden stets als eine Einheit betrachtet.
Die aufsuchende Arbeit soll ein dauerhaftes Kontaktangebot ermöglicht werden. Durch regelmäßige und zuverlässige aufsuchende Sozialarbeit tritt die Mobile Jugendarbeit in Beziehung zu Jugendlichen und jungend Menschen im öffentlichen Raum. Virtuelle Zugänge sind Bestandteil der aufsuchenden Arbeit.
Durch Einzelfallhilfen werden junge Menschen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen unterstützt, wobei die Ressourcen und auch die Vielschichtigkeit der Problem- und Konfliktkonstellationen berücksichtigt werden. Auch die Vermittlung und Begleitung der jungen Menschen an andere Fachdienste und Institutionen eine soll im Rahmen der Einzelfallhilfen gewährleistet sein.
Die Organisation und Durchführung von sozialpädagogischen, erlebnisorientierten Freizeitaktivitäten, Projektarbeiten und Veranstaltungen unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten sind ein fester Bestandteil im Handlungsfeld der Cliquen- und Gruppenarbeit. Ziel dabei ist es den jungen Menschen alternative Freizeitmöglichkeiten zu vermitteln, solidarische Verhaltensweisen und demokratische Umgangsformen einzuüben, soziale Kompetenzen zu erwerben und auch Beteiligung und Verantwortungsübernahme zu ermöglichen.
Der Handlungsansatz der Gemeinwesenarbeit zielt darauf ab, die Lebensbedingungen der jungen Menschen in ihrem Gemeinwesen zu verbessern und Beziehungen zwischen den Generationen tragfähiger zu gestalten. Die jungen Menschen werden aktiviert und unterstützt ihre Interessen und Anliegen öffentlich zu machen und umzusetzen. Ihre Belange werden von den sozialpädagogischen MitarbeiterInnen in Gremien, Netzwerken und gegenüber politischer Instanzen vertreten und Prozesse der Jugendbeteiligung und Bürgeraktivierung werden initiiert.