Wir sind …

eine sonstige betreute Wohnform nach den Kriterien für betreutes Jugendwohnen.

Rechtliche Grundlage ist dabei SGB VIII § 34. Bei Bedarf wird auch über die Volljährigkeit hinaus nach SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige beantragt und angeboten.

 

Wir bieten ….

einen Schutzraum in dem sich die unbegleiteten minderjährigen Ausländer neu orientieren können. In der Verbindung von eigenständiger Wohnform, selbstständiger Alltagsgestaltung und sozialpädagogischer Betreuung erfahren sie Unterstützung im Erlangen von:

  • Sprache, Bildung und berufliche Perspektiven
  • Lebenspraktische Fähigkeiten
  • Soziale Fähigkeiten
  • Selbstvertrauen und Selbstsicherheit
  • Emotionale Stabilität
  • Ausländerrechtliche Perspektiven.

Durch aktive Mitwirkung lernen die jungen Menschen Verantwortung für sich und ihre Umwelt zu übernehmen und erfahren Selbstwirksamkeit.

 

Wir unterstützen…

männliche Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die aufgrund ihrer Selbständigkeit und psychisch stabilen Verfassung in der Lage sind, in relativer Eigenverantwortlichkeit ihren Alltag zu organisieren und zu gestalten.

Die Jugendlichen werden nach ihrem Clearingverfahren durch das Landratsamt Schwäbisch Hall zugewiesen. Die Verteilung der Anfragen an die im Landkreis tätigen Träger erfolgt:

  • entsprechend der vom Träger gemeldeten Ressourcen
  • entsprechend der Absprachen des Jungendamtes mit den Trägern

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