Jugendhilfearbeit

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Soziale Gruppenarbeit und individuelle Unterstützung

Soziale Gruppenarbeit, intensive Elternarbeit, erlebnispädagogische Freizeitangebote und optionale Einzelbetreuung für Kinder im Alter von 6 und 12 Jahren, welche 

  • den Anforderungen des Sozialverhaltens in der Schule, Familie, Freizeit nicht gewachsen sind
  • nicht wissen, wie sie ihre Freizeit gestalten können
  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern haben
  • ein geringes Selbstbewusstsein zeigen
  • Entlastung in (familiären) Krisensituationen (z. B. Trennung, Trauer, etc.) benötigen

Für Eltern, die

  • sich Rat bei Erziehungsaufgaben und bei Entwicklungsschwierigkeiten ihres Kindes wünschen
  • bereit sind, sich selbst zu hinterfragen, Veränderungen zu gestalten und umzusetzen
  • in einer familiären Krisensituation Entlastung benötigen

Unsere konkreten Angebote für Kinder

  • eine verbindliche Tagesstruktur mit Regeln und Freiheiten
  • gezielte, verlässliche Beziehungsangebote
  • Empfang nach der Schule, Ansprache, Begleitung und Betreuung
  • Unterstützung bei Frustrationserlebnissen
  • Unterstützung bei Hausaufgaben
  • räumliche Orientierung
  • Freizeitaktivitäten (Spielen, Basteln, Sport, Erlebnispädagogische Angebote)
  • Themenbezogene Aktivitäten (Bsp.: Umgang mit Konflikten, Regelaushandlung, Umgang mit Frustration, etc.)
  • Kontakt zu anderen Kindern
  • Freizeitangebote während der Schulferien (insgesamt 15 Tage pro Schuljahr)
  • Ferienfreizeiten (1-2 x pro Schuljahr)

Angebote speziell für Eltern

  • Unterstützung und Förderung Ihres Kindes
  • regelmäßige Gespräche: Zeit für Austausch, Beratung und Absprachen
  • Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen in der Familie
  • begleitende Schulkontakte, Begleitung zu Fachärzten, Beratungsstellen, etc.
  • erlebnisorientierte Familientage und Aktivitäten
  • begleitende Elternberatung
  • Teilnahme von Bezugspersonen am Gruppenalltag

Das Angebot ‚Flexible Hilfen in Mainhardt‘: Ein variables, pädagogisches Angebot der Hilfen zur Erziehung nach § 27, 2 SGB VIII, das präventiv, sowie bedarfs- und ressourcenorientiert ansetzt, um Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern zu überwinden. Eltern und Kinder werden in die Lage versetzt, ihren Lebensalltag und die dabei auftretenden Anforderungen und Schwierigkeiten selbstständig und verantwortungsvoll zu bewältigen.

Ansprechpartner*innen