Mit dem „Pakt für Integration“ hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein Programm aufgelegt, das besonders Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung (AU) mit Bleibeperspektive bei ihrer gesellschaftlichen Integration unterstützen soll. Mit gezielten Maßnahmen soll der individuelle Integrationsprozess gefördert und die Selbstständigkeit der Zielgruppe gestärkt werden.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall – diese umfasst die Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelbach, Michelfeld und Rosengarten – hat die Durchführung des Integrationsmanagements an die Arbeiterwohlfahrt übertragen. Bei der Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall arbeitet ein Team von fünf Integrationsmanager*innen. Die Begleitung durch die Integrationsmanager*innen erfolgt einzelfallbezogen auf der Grundlage eines individuellen Integrationsplanes und orientiert sich an den jeweiligen Ressourcen des Einzelnen. Durch den Rückgriff auf lokale Strukturen sollen die Geflüchteten in die Gesellschaft integriert und Teilhabe ermöglicht werden.Das Integrationsmanagement bietet Unterstützung bei der Orientierung und Bewältigung aller Anforderungen des alltäglichen Lebens und berät zu Aspekten und Maßnahmen, die zur Integration beitragen.

 

Die Arbeit des Integrationsmanagements umfasst:

1. Unterstützung von Geflüchteten beim Integrationsprozess durch

   Soziale Beratung und Betreuung

Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

  • Aufsuchende, niederschwellige und kultursensible Beratung und Begleitung
  • Erstellung, Auswertung, Überprüfung und Fortschreibung individueller Integrationspläne (Case Management)
  • Sozialberatung durch Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens (z.B. Asyl- und Aufenthaltsrecht, Möglichkeiten des Spracherwerbs, Schule und Bildung sowie zu Perspektiven in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration)
  • Information über Integrations- und Beratungsangebote vor Ort und gegebenenfalls Weiterleitung an Regeldienste
  • Beratung und Unterstützung von Eltern bei Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei gesundheitlichen und sozialrechtlichen Fragen

2. Sozialraumorientierte Arbeit

Dies erfolgt durch:

  • Information und Heranführung der Geflüchteten an zivilgesellschaftliche Strukturen, örtliche Vereine und die Unterstützung von Möglichkeiten der Partizipation
  • Vermittlung bei Konflikten im Sozialraum
  • Kooperation und Vernetzung mit Behörden, medizinischen Einrichtungen, kommunalen Integrationsbeauftragten, der Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung, lokalen Anbietern von Integrationskursen, JobCenter, Agentur für Arbeit, lokalen Netzwerken bürgerschaftlichen Engagements und Vereinen

3. Begleitung und Unterstützung von Initiativen und Ehrenamtlichen

  • Zusammenarbeit und bei Bedarf fachliche Begleitung sowie Beratung von Ehrenamtlichen
  • Vernetzung der Akteure im Sozialraum

 

Wer kann sich an uns wenden?

  • Geflüchtete, die in Schwäbisch Hall oder in den Gemeinden Michelfeld, Michelbach und Rosengarten leben und nach dem 01.01.2014 nach Deutschland eingereist sind.

Zuständigkeiten der AWO- Integrationsmanager*innen

 Weitere Anlaufstellen:

Für Geflüchtete, die vor dem 01.01.2014 eingereist sind, ist die Migrationsberatung der AWO zuständig.

Für Geflüchtete, die in anderen Gemeinden des Landkreises wohnen, sind die Integrationsmanager*innen des Landratsamtes zuständig.

 

Das Integrationsmanagement wird mit Mitteln des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg gefördert.

Land BW

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